Alle Bewohner/innen bzw. ihre Angehörigen oder gesetzliche Vertreter/innen bilden gemeinsam ein Gremium zur Regelung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten. Alle Entscheidungen, die das
Gemeinschaftsleben betreffen, treffen Sie selbst.
Hierzu gehören unter anderem
die selbstbestimmte gemeinschaftliche Gestaltung der Lebens- und Haushaltsführung
die Wahl des Pflege- und Betreuungsdienstes
die Mitbestimmung bei Aufnahmen neuer Mitbewohner/innen sowie bei der Gestaltung der Räume
Sie haben das Hausrecht, der Pflege- und Betreuungsdienst ist zu Gast.